Ratgeber · 20. Mai 2026
Wann zahlt die Krankenkasse meine Taxifahrt? Ratgeber 2026
Eine Taxifahrt zur Dialyse, zur Strahlentherapie oder nach der OP nach Hause, und plötzlich die Frage: Wer zahlt das? Wir erklären, wann die gesetzliche Krankenkasse einspringt, welche Verordnung Sie brauchen und wie der Eigenanteil berechnet wird. Mit klaren Zahlen und Verweisen auf das SGB V.
Von Stadtcar Holzminden · Stand: 20. Mai 2026
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Krankenfahrten unter bestimmten Bedingungen, nicht jede Taxifahrt zum Arzt wird erstattet. Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen, Stand Mai 2026.
Die Rechtsgrundlage in einem Satz
Krankenfahrten sind in §60 SGB V geregelt. Die Kasse übernimmt die Fahrt, wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist und die übrigen Voraussetzungen nach den Krankenfahrt-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) erfüllt sind.
Welche Fahrten werden übernommen?
In aller Regel:
- Rettungs- und Notarzteinsätze (immer)
- Krankentransporte mit qualifiziertem Personal (z. B. Liegendtransport)
- Krankenfahrten zum Sitzendtransport (klassisches Taxi/Mietwagen), nur wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Für die klassische Taxifahrt mit Stadtcar (Sitzendtransport, eventuell mit Rollstuhl) gilt: Die Kasse zahlt nur, wenn
- eine ärztliche Verordnung vorliegt, das berühmte Formular „Muster 4”, und
- die Kasse die Fahrt vorab genehmigt hat (bei den meisten Fällen).
Wann ist keine Genehmigung nötig?
Bei drei Sachverhalten reicht die ärztliche Verordnung allein, ohne dass Sie auf die Kasse warten müssen:
- Dialyse
- Onkologische Strahlentherapie
- Onkologische Chemotherapie
Hintergrund: Diese Behandlungen sind über Wochen und Monate planbar, häufig (Dialyse oft 3× wöchentlich), und die Mobilität der Patientinnen und Patienten ist regelmäßig eingeschränkt. Der Gesetzgeber spart hier den Bürokratie-Umweg.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Der Eigenanteil beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 € und maximal 10 € pro Fahrt (§61 SGB V). Beispiel:
| Fahrtkosten | 10 % | Tatsächlicher Eigenanteil |
|---|---|---|
| 30 € | 3 € | 5 € (Mindestbetrag) |
| 75 € | 7,50 € | 7,50 € |
| 200 € | 20 € | 10 € (Höchstbetrag) |
Ihr maximaler jährlicher Eigenanteil ist außerdem auf 2 % Ihres Brutto-Jahres-Einkommens gedeckelt (1 % bei chronisch Kranken nach §62 SGB V, fragen Sie Ihre Kasse nach der Belastungsgrenze).
Schritt für Schritt: Krankenfahrt mit Stadtcar
- Ärztin oder Arzt stellt Verordnung Muster 4 aus. Bei Dialyse / Chemo / Strahlentherapie: fertig, wir können direkt fahren.
- In allen anderen Fällen: Verordnung an die Kasse senden und Genehmigung abwarten. Wir helfen, wenn Sie wollen.
- Fahrttermin bei Stadtcar buchen. Telefonisch, per WhatsApp oder online.
- Wir holen Sie ab, auf Wunsch direkt an der Wohnungstür.
- Sie zahlen nur den Eigenanteil (5 – 10 €). Wir rechnen den Rest direkt mit der Kasse ab.
- Sie erhalten eine Quittung.
Was, wenn die Kasse die Genehmigung verweigert?
Sie können Widerspruch einlegen, schriftlich, innerhalb eines Monats. Hilfreich ist eine ergänzende ärztliche Begründung. Wir kennen die typischen Argumente und helfen Ihnen bei der Formulierung. Bei längerfristigen Fahrten (z. B. Reha) lohnt der Widerspruch fast immer.
Privat versichert?
Bei einer privaten Krankenversicherung hängen Erstattung und Eigenanteil von Ihrem Tarif ab. Wir stellen Ihnen eine quittierte Rechnung, die Erstattung bei Ihrer PKV läuft separat. Klären Sie vor der Fahrt mit Ihrer Versicherung, wie hoch die Erstattung sein wird.
Vertragspartner: Bei welchen Kassen sind wir?
Stadtcar Holzminden ist Vertragspartner u. a. von: AOK Niedersachsen, BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, KKH, IKK classic, HKK. Falls Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, sprechen Sie uns an, wir prüfen Ihre Situation individuell.
Tipps für Angehörige
- Bitten Sie um zwei Verordnungen, falls Sie nicht sicher sind, ob Rück- und Hinfahrt nötig sind, eine zu viel kostet nichts, eine zu wenig kostet Aufwand.
- Heften Sie alle Quittungen sortiert ab. Im Folgejahr brauchen Sie sie für die Steuererklärung (außergewöhnliche Belastungen) und für die Berechnung Ihrer Belastungsgrenze.
- Sozialdienst im Krankenhaus ist Ihre erste Anlaufstelle für Entlassungstransporte, sprechen Sie aktiv an.
Wann gilt eine andere Regelung?
Spezialfälle, die wir hier nur kurz nennen:
- Schwerbehinderte mit aG/Bl/H im Schwerbehindertenausweis, die Voraussetzungen sind erleichtert.
- Pflegegrad 3 mit Merkmal “dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung”, oder Pflegegrade 4 / 5, gelten als genehmigt.
- Kinder und Jugendliche bei besonderen Indikationen.
Wenn Sie unsicher sind: Rufen Sie an, wir prüfen mit Ihnen den Fall, bevor wir die Fahrt einplanen.
Stand dieses Beitrags: Mai 2026. Wir aktualisieren Beträge und Regelungen, sobald sich gesetzliche Grundlagen ändern.